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Haftungsverteilung nach Unfall: Kollision mit wartepflichtigem Fahrzeug bei Überholvorgang

Nach einem Verkehrsunfall stellt sich recht schnell die Frage, wer wie viel an wen zu zahlen hat. Die zivilrechtliche Klärung der Haftungslage ist in vielen Fällen recht kompliziert. Bei Unfällen nach Überholvorgängen ist ein Faktor das sogenannte Überholen bei unklarer Verkehrslage. Aber hierbei ist die Situation auch oftmals unklar.

Überholt ein Fahrzeug auf einer geraden, vorfahrtsberechtigten Straße außerorts mehrere Fahrzeuge und stößt dabei mit einem anderen Fahrzeug zusammen, das unter Verletzung des Vorfahrtsrechts auf die Straße eingebogen ist, haftet allein das die Vorfahrt verletzende Fahrzeug. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fahrer des überholenden Fahrzeugs sich an die Höchstgeschwindigkeit gehalten hat.

So hat jedenfalls das Oberlandesgericht Köln entschieden. Ein Verschulden, welches eine Mithaftung des überholenden Fahrers begründen würde, konnte das Gericht hier nicht erkennen. Das Überholen auf gerader, übersichtlicher und bevorrechtigter Straße stellt kein so gefährliches Manöver dar - selbst, wenn dabei nicht nur ein, sondern mehrere Fahrzeuge überholt werden.


Quelle: OLG Köln, Urt. v. 07.12.2010 - 4 U 9/09
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2011)

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