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Führerscheinentzug: Fahren mit EU-Führerschein unzulässig

Wer nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis zwecks Umgehung der Eignungsprüfung unter der bewussten Vortäuschung eines Studienaufenthalts in Tschechien einen tschechischen EU-Führerschein erhält, ist nicht berechtigt, in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen. Das gilt auch dann, wenn der Erwerb des Führerscheins nicht während einer Sperrfrist erfolgte und der Fahrerlaubnisentzug nicht im Verkehrszentralregister eingetragen ist. Bei einer dennoch durchgeführten Autofahrt in Deutschland liegt jedenfalls ein fahrlässiges Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

Hinweis: Die Problematik der Nutzung eines EU-Führerscheins in Deutschland haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach angesprochen. Deutschen Gerichten bzw. Führerscheinbehörden ist sehr wohl bewusst, dass viele Deutsche einen "Ersatzführerschein" aus anderen EU-Ländern haben, falls ihnen die deutsche Fahrerlaubnis entzogen werden sollte. Es gibt durchaus berechtigte Fälle, in denen ein EU-Führerschein sinnvoller- und auch zulässigerweise erworben werden kann. Allerdings sollte man ihn nicht unter "fragwürdigen" Umständen erwerben oder gar benutzen. Eine bessere Alternative ist dagegen die frühzeitige anwaltliche Beratung, falls Ihr Punktekonto in Flensburg schneller anwachsen sollte, als Ihnen das lieb ist.


Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 16.03.2011 - 1 Ss 32/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2011)

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