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Facebook: Onlinekommentar kann Kündigung rechtfertigen

Die Aussage "Ab zum Arzt und dann Koffer packen" kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Düsseldorf zum Verlust des Arbeitsplatzes führen.

Fährt eine Arbeitnehmerin trotz Krankschreibung in den Urlaub und veröffentlicht entsprechende Kommentare und auch Fotos ihres Urlaubsaufenthalts im sozialen Onlinenetzwerk Facebook, muss ihr Arbeitgeber davon ausgehen, dass sie ihn über ihren Gesundheitszustand getäuscht hat. Dies wiederum kann eine Kündigung, unter Umständen sogar eine fristlose Entlassung rechtfertigen.

Hinweis: Immer mehr Arbeitgeber nutzen das Internet für die Recherche über ihre derzeitigen oder auch zukünftigen Angestellten. Insbesondere in sozialen Netzwerken, aber auch mit Hilfe von einfachen Suchanfragen bei Google und Co. stoßen sie immer häufiger auf wertvolle Informationen. Jeder, sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, sollte grundsätzlich darauf achten, was und wie viel er über sich selbst im Internet preisgibt.


Quelle: ArbG Düsseldorf, Urt. v. 25.08.2011 - 7 Ca 2591/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 02/2012)

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