Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Abfindungen wegen Altersteilzeit: Wann gilt Abfindungszahlung als begünstigte Entschädigung?

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Abfindung, weil Sie Ihre Wochenarbeitszeit durch eine Änderung Ihres Arbeitsvertrags unbefristet reduzieren, kann darin eine begünstigt zu besteuernde Entschädigung liegen. Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass auch bei einer Änderungskündigung eine begünstigte Entschädigung vorliegen kann. Es muss jedoch zu einer Zusammenballung von Einkünften kommen und die Änderung des Arbeitsvertrags muss unter rechtlichem und wirtschaftlichem Druck durch den Arbeitgeber veranlasst werden.

Hinweis: Die begünstigte Besteuerung der Abfindungszahlungen greift nicht, wenn Sie sich die Abfindung ratenweise über verschiedene Veranlagungszeiträume hinweg auszahlen lassen. Sie sollten vor Unterzeichnung der Vereinbarung Ihren Steuerberater um Rat fragen.


Quelle: BFH, Urt. v. 25.08.2009 - IX R 3/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 02/2010)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum