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Umsatzsteuer: Wann kann ein Musiker als Unternehmer steuerfreie Leistungen erbringen?

Sind Sie als Musiker tätig und haben sich zur Durchführung von Konzerten, sonstigen Veranstaltungen und Tourneen sowie für die Herstellung von Tonträgeraufnahmen als freiberuflicher Mitarbeiter verpflichtet? Rechnen Sie Ihre Leistungen gegenüber Ihrem Auftraggeber mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ab?

In einem aktuellen Urteil entschied der Bundesfinanzhof (BFH), dass ein Orchestermusiker als Unternehmer gegenüber dem Orchester, in dem er tätig ist, umsatzsteuerfreie kulturelle Leistungen erbringt. Damit schließt er sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs an. Nach Auffassung des BFH können auch einzelne Musiker umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen. Entscheidend ist, dass eine Bescheinigung über die Erfüllung "kultureller Aufgaben" für das - öffentliche oder private - Orchester vorliegt. Dann sind nämlich nicht nur die durch das Orchester erbrachten Leistungen, sondern auch jene steuerfrei, die einzelne Musiker, die als Unternehmer selbständig tätig sind, als Mitglied gegenüber dem Orchester erbringen.


Quelle: BFH, Urt. v. 18.02.2010 - V R 28/08
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 08/2010)

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