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Aufgrund Verfassungsverstoßes: Eingetragene Lebenspartnerschaften und Ehen bei Erbschaft- und Schenkungssteuer gleichberechtigt

Die steuerrechtlichen Regelungen über Freibeträge im Rahmen der Erbschaft- und Schenkungssteuer sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften Ehen gegenüber in diesen Vorschriften benachteiligt werden. Dort wird z.B. eingetragenen Lebenspartnerschaften kein Versorgungsfreibetrag gewährt, außerdem gibt es Unterschiede bezüglich der Steuerklasse sowie des Steuersatzes.

Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat, gibt es für diese Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen keine Gründe, da zwischen beiden Arten des Zusammenlebens keine nennenswerten Unterschiede bestünden.

Der Gesetzgeber hat nun bis zum 31.12.2010 Zeit, eine Neuregelung für die vom Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) betroffenen Altfälle zu treffen.

Hinweis: Von den unwirksamen gesetzlichen Regelungen Betroffenen kann nur geraten werden, im Zweifel Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einzulegen und einen qualifizierten Rechtsrat einzuholen.


Quelle: BVerfG, Beschl. v. 21.07.2010  - 1 BvR 611/07
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 10/2010)

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