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Arbeitnehmer aufgepasst!: Urlaubsansprüche müssen innerhalb von drei Jahren geltend gemacht werden

Zwar hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland bekanntermaßen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub, das eine oder andere Detail der Urlaubsregelung ist jedoch nicht allen bekannt.

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat eine Entscheidung dazu getroffen, bis zu welchem Zeitpunkt Urlaubsansprüche geltend gemacht werden können - sprich: ab wann diese Ansprüche verjähren. Der Anspruch auf Urlaub verjährt nach Ansicht der Düsseldorfer Arbeitsrichter innerhalb von drei Jahren. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer sich die Urlaubstage der vergangenen drei Jahre zumindest ausbezahlen lassen können. Die Verjährungsfrist beginnt mit Beendigung des jeweiligen Jahres, in dem der Urlaub hätte in Anspruch genommen werden können.

Für den Beginn und den Lauf der Verjährungsfrist ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer arbeitsfähig oder etwa längere Zeit arbeitsunfähig ist.

Hinweis: Damit die dreijährige Verjährung unterbrochen wird, muss im Zweifel der Weg zu Gericht beschritten werden. Die Erhebung einer sogenannten Feststellungsklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht reicht aus, um eine Unterbrechung der Verjährungszeit zu erzielen. Hierzu sollte jedoch unbedingt vorher Rechtsrat eingeholt werden.


Quelle: LAG Düsseldorf, Urt. v. 18.08.2010 - 12 Sa 650/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 12/2010)

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