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Gegenbeweis vonnöten!: Beweis des ersten Anscheins spricht zunächst für die Haftung eines Abbiegenden

Die Frage der Haftung nach einem Verkehrsunfall ist selten eindeutig, in aller Regel wird sie heftig diskutiert oder gar stark umkämpft. Letztlich geht es um die Frage, wer wem wieviel zahlen muss.

Will ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in eine Einmündung abbiegen, so ist er zunächst prinzipiell wartepflichtig, das heißt, er muss sich vergewissern, dass er den anderen Verkehr nicht gefährdet. Kommt es bei diesem Abbiegevorgang dennoch zu einem Unfall, so spricht der sogenannte Beweis des ersten Anscheins gegen den Abbiegenden, was zur Folge hat, dass er nachweisen muss, dass den anderen Unfallbeteiligten ein Mitverschulden trifft.

Einen solchen Fall hatte das Oberlandesgericht Saarbrücken zu entscheiden. Hier hatte ein Motorradfahrer im Bereich der Einmündung, in die der Autofahrer abbiegen wollte, andere Fahrzeuge überholt, obwohl dies nicht erlaubt war. In einem solchen Fall - so die Karlsruher Richter - liegt auf Seiten des Motorradfahrers eine Mitschuld, die hier mit 20 % bewertet wurde. Der Autofahrer musste schließlich also "nur" noch 80 % des Schadens tragen.


Quelle: OLG Saarbrücken, Urt. v. 12.10.2010 - 4 U 110/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2011)

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