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Umsatzsteuerliches Entgelt: Wann sind Beitragszuschüsse zur Krankenversicherung Entgelt?

Als Unternehmer müssen Sie den Umsatz bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um eine  Leistung zu erhalten - jedoch abzüglich der Umsatzsteuer.

In einem Streitfall war eine freie Journalistin weit überwiegend für eine Rundfunkanstalt tätig. Neben den Honorarzahlungen für die Programmvorhaben erhielt sie unter anderem auch Beitragszuschüsse zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Fraglich war, ob diese Zuschüsse in die umsatzsteuerliche Bemessungsgrundlage für ihre Leistungen einzubeziehen sind.

Dies hat der Bundesfinanzhof verneint: Die Beitragszuschüsse waren im Streitfall umsatzsteuerrechtlich kein Entgelt. Gesetzlich geschuldete Sozialversicherungsbeiträge können kein umsatzsteuerliches Entgelt sein, da der Leistungsempfänger in diesen Fällen eine eigene Verbindlichkeit tilgt. Anders hingegen sind Beitragszahlungen zu beurteilen, die eine Rundfunkanstalt aufgrund einer satzungsmäßigen Verpflichtung zugunsten ihrer freien Mitarbeiter an eine Pensionskasse für freie Mitarbeiter der Deutschen Rundfunkanstalten zahlt. Diese gehören zum Entgelt für die Leistungen der Mitarbeiter.


Quelle: BFH, Urt. v. 19.05.2010 - XI R 35/08
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 01/2011)

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