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Scheidung: Einigung über Verbleib von Haustieren

Im Zuge einer Scheidung sind normalerweise Unterhalt und Sorgerecht für die Betroffenen wichtig und somit zumeist zentraler Aspekt des Scheidungsverfahrens. Manchmal geht es aber auch um ganz andere Dinge.

Das Bemerkenswerte an der recht aktuellen Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln ist die Tatsache, dass ein Ehepaar, das sich scheiden lassen möchte, viel mehr einvernehmlich regeln kann, als man vielleicht annehmen möchte. Denn auch die Frage, bei wem die gemeinsamen Haustiere verbleiben sollen, kann grundsätzlich Gegenstand einer Vereinbarung sein - im Zweifel auch mit Hilfe des Gerichts. Vor dem Kölner Gericht hatten sich die Betroffenen schließlich darauf geeinigt, dass die gemeinsamen Katzen beim Ex-Mann verbleiben sollen.

Hinweis: Eine Scheidung ist für die Beteiligten normalerweise eine im höchsten Maße emotionale Angelegenheit. Daher sollte Wert darauf gelegt werden, dass - soweit es sinnvoll erscheint - so viel wie möglich einvernehmlich zwischen den Ex-Partnern geregelt wird. Denn warum muss eine Scheidung unbedingt zum "Rosenkrieg" werden, wenn man der Sache durch frühzeitige Vereinbarungen etwas an Brisanz nehmen kann.


Quelle: OLG Köln, Beschl. v. 14.03.2011 - 4 WF 40/11
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 05/2011)

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