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Betriebsratsmitglied: Fristlose Kündigung wegen Meldung von Arbeitszeitverstößen unwirksam

Mitgliedern eines Betriebsrats kann nicht so einfach gekündigt werden; u.a. ist bei einer fristlosen Kündigung die Zustimmung des Betriebsrats notwendig. Das gilt auch dann, wenn ein Betriebsratsmitglied seinen Arbeitgeber wegen Arbeitszeitverstößen bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde meldet.

Wie das Arbeitsgericht Marburg entschieden hat, rechtfertigt auch dieser "Verrat" keine fristlose Kündigung des Betreffenden. Nachdem der Betriebsrat seine Zustimmung zu dessen fristloser Entlassung verweigert hatte, klagte der Arbeitgeber. Das Gericht wies seinen Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats sowie den Antrag auf Ausschluss aus dem Betriebsrat ab. Selbst dann, wenn der Arbeitgeber - wie hier - aufgrund der gemeldeten Arbeitszeitverstöße ein Bußgeld auferlegt bekommen hat, rechtfertigt dies nicht die fristlose Kündigung des Betreffenden.

Hinweis: Ob die Kündigung auch bei einem Nichtmitglied des Betriebsrats als unwirksam angesehen worden wäre, ist fraglich. Daher sollten Arbeitnehmer stets die Interessen ihres Arbeitgebers beachten und im Zweifelsfall arbeitsrechtlichen Rat suchen.


Quelle: ArbG Marburg, Beschl. v. 12.11.2010 - 2 BV 4/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2011)

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