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Fahrtenbuchauflage: Pauschalhinweis auf Verwaltungspraxis bei Bagatellverstoß unverhältnismäßig

Überschreitet ein Autofahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h und verhängt die zuständige Behörde daraufhin eine Fahrtenbuchauflage, die den Betroffenen über eine Dauer von neun Monaten zu der Protokollierung seiner Fahrten verpflichtet, so ist diese Maßnahme unverhältnismäßig und damit rechtswidrig.

So hat vor kurzem das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen geurteilt. Der pauschale Hinweis der Behörde auf eine bestehende entsprechende Verwaltungspraxis sei keine ausreichende Begründung. Eine derartige schematische Bewertung von Verkehrsverstößen sei nicht angemessen, wenn der Verkehrsverstoß mit einem Punkt zu bewerten ist und es sich um einen Erstverstoß des Fahrers handelt.


Quelle: OVG Niedersachsen, Urt. v. 10.02.2011 - 12 LB 318/08
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

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