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Regennasse Straßen: Kein Schadenersatz bei Verschmutzung der Kleidung durch Spritzwasser

Ist man als Fußgänger bei Regenwetter unterwegs, muss man sich nicht nur auf Wasser von oben, sondern auch von der Seite einstellen. Denn Autofahrer nehmen meist keine Rücksicht auf Fußgänger, wenn sie durch Pfützen fahren und dreckiges Wasser aufspritzen.

Das Landgericht Itzehoe entschied nun zugunsten eines Autofahrers, der die Kleidung eines Fußgängers beim Durchfahren einer Pfütze mit Wasser verschmutzt hatte. Der Fußgänger verlangte deshalb Schadenersatz. Das Gericht war der Ansicht, für Autofahrer bestünde keine Pflicht, bei Pfützen besonders vorsichtig zu fahren oder die Geschwindigkeit so weit zu drosseln, dass kein anderer beeinträchtigt wird. Vielmehr müsse sich ein Fußgänger bei Regenwetter darauf einstellen, dass die Straßen mit Pfützen versehen seien. Er müsse sich dem Wetter entsprechend schützend kleiden und könne daher keinen Schadenersatz vom Autofahrer verlangen.


Quelle: LG Itzehoe, Beschl. v. 24.02.2011 - 1 S 186/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

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