Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Unrichtige Abmahnung: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte

Verstößt ein Arbeitnehmer gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, so kann er abgemahnt oder gar entlassen werden. Erfolgt eine Abmahnung jedoch zu Unrecht oder enthält sie falsche Tatsachenbehauptungen, hat der betroffene Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entfernung dieser Abmahnung aus seiner Akte.

Dies hat jedenfalls das Landesarbeitsgericht in Hamburg entschieden. Die Pflicht zur Entfernung einer unrichtigen Abmahnung folge aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Denn eine unrichtige Abmahnung könnte den Betroffenen unberechtigterweise am beruflichen Weiterkommen hindern.


Quelle: LAG Hamburg, Urt. v. 14.12.2010 - 1 Sa 34/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2011)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum