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Einkommensteuer: BFH schränkt Erstattung von Vorauszahlungen bei Ehegatten ein

Ehegatten können entweder zusammen oder getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Insoweit können sie sich danach entscheiden, bei welcher Veranlagungsart die Steuerbelastung für sie kleiner ist. Eine geleistete Vorauszahlung erstattet die Finanzverwaltung nur hinsichtlich desjenigen Betrags, um den die Zahlung die Summe der für beide Ehegatten festgesetzten Einkommensteuer übersteigt.

Diese Auffassung der Finanzverwaltung hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun bestätigt: Die Vorauszahlung eines Ehegatten aufgrund eines an beide gerichteten Einkommensteuervorauszahlungsbescheids soll letztlich die zu erwartenden Steuerschulden beider Gatten tilgen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eheleute später zusammen oder getrennt zur Einkommensteuer veranlagt werden. Nach Auffassung des BFH ist die Vorauszahlung deshalb zunächst auf die festgesetzten Steuern beider Ehegatten anzurechnen. Ein verbleibender Rest kann dann nach Kopfteilen an die Gatten ausgekehrt werden.

BFH, Urt. v. 22.03.2011 - VII R 42/10

zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 08/2011)

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