Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Flexible Arbeitszeit: Minus auf Arbeitszeitkonto muss nach Entlassung nicht nachgearbeitet werden

Befindet sich das Arbeitszeitkonto eines entlassenen Arbeitnehmers nach seiner Kündigung im Minus, muss die Arbeitszeit nicht nachgeholt werden. Das hat nun das Bundesarbeitsgericht entschieden. Auch darf der Arbeitgeber ausstehendes Urlaubsgeld etc. nicht mit diesen Minusstunden verrechnen. Dies wäre nur dann zulässig, wenn der Arbeitgeber diese Arbeitsstunden bereits vom Vorfeld vergütet hätte.

Bei dem betroffenen Arbeitnehmer handelt es sich jedoch um einen Installateur mit flexibler Arbeitszeit, der sozusagen auf Abruf bereitgestanden hatte.

Hinweis: Bei dieser Entscheidung handelt es sich nicht um den Regelfall - sie verdeutlicht aber anschaulich, dass Arbeitszeit, Vergütung etc. im Rahmen eines Arbeitsvertrags von entscheidender Bedeutung und somit gewissenhaft zu regeln sind. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können sich schon bei der Erstellung bzw. Beurteilung des Arbeitsvertrags wichtige Weichen für die Zukunft stellen, wenn sie fachmännischen Rat einholen.


Quelle: BAG, Urt. v. 26.01.2011 - 5 AZR 819/09
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 10/2011)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum