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Führerscheinentzug: Keine Berechtigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs mit EU-Fahrerlaubnis

Nach wie vor sind in einem anderen EU-Staat erworbene Führerscheine ein beliebtes Mittel, um nach dem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis trotzdem am Straßenverkehr teilzunehmen.

Aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen geht jedoch hervor, dass ein Autofahrer, dem der deutsche Führerschein wegen wiederholten zu schnellen Fahrens entzogen wurde, nicht berechtigt ist, eine nachträglich erworbene polnische Fahrerlaubnis auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Denn seit dem 19.01.2009 berechtigen solche EU-Führerscheine dann nicht mehr zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Deutschland, wenn der deutsche Führerschein zuvor entzogen wurde.

Hinweis: Die Führerscheinrichtlinie regelt auch den sogenannten "Führerscheintourismus" und lässt den einzelnen EU-Mitgliedstaaten hierzu keinen Entscheidungsspielraum mehr. Die gesetzlichen Regelungen sollen die Umgehung von Fahrverboten durch den nachträglichen Erwerb einer Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Land verhindern.


Quelle: OVG Sachsen, Beschl. v. 26.09.2011 - 3 B 222/10
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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