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Ohne Zustimmung rechtswidrig: Vermieter darf erhöhte Miete nicht einfach vom Mieterkonto abbuchen

Erhöht der Vermieter die Miete, muss der Mieter diesem Mieterhöhungsverlangen zustimmen. Bucht der Vermieter die erhöhte Miete vom Konto seines Mieters ab, ohne dessen Zustimmung erhalten zu haben, ist dies nicht zulässig.

Wie das Landgericht Stuttgart zuletzt entschieden hat, kann eine stillschweigende Zustimmung seitens des Mieters auch dann nicht angenommen werden, wenn dieser die (eigentlich unerlaubten) Abbuchungen der erhöhten Miete von seinem Konto längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.

Hinweis: Die ursprünglich für die regelmäßigen Mietzahlungen erteilte Einzugsermächtigung gegenüber dem Vermieter umfasst nicht automatisch eine erhöhte Miete. Dazu ist eine ausdrückliche Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen durch den Mieter nötig. Das Vorliegen einer solchen Zustimmung muss im Zweifel vom Vermieter nachgewiesen werden können. Er sollte seinen Mieter daher auffordern, ihm diese schriftlich zu erteilen.


Quelle: LG Stuttgart, Urt. v. 26.10.2011 - 13 S 41/11
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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