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27 Jahre nach Auszug: Stillschweigende Entlassung aus dem Mietverhältnis anzunehmen

Bei verheirateten Paaren, die gemeinsam in einer Mietwohnung leben, ist es in der Regel so, dass beide als Mieter im Mietvertrag stehen und daher auch beide für die Miete aufkommen, sich um etwaige Renovierungsarbeiten kümmern müssen etc.

Lassen sich die Ehepartner scheiden und zieht der eine Ex-Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, kann man davon ausgehen, dass er stillschweigend aus dem Mietverhältnis entlassen wurde - vor allem, wenn der Vermieter von dem Auszug Kenntnis hat und sich in den folgenden 27 Jahren in allen mietvertraglichen Angelegenheiten ausschließlich an den noch in der Wohnung Verbliebenen wendet.

So hat es das Amtsgericht Bonn kürzlich entschieden. Das Interesse des Vermieters, nicht nur einen, sondern zwei Mietvertragspartner zu haben, erlischt regelmäßig nach 10-20 Jahren, wenn er in diesem Zeitraum keinen Kontakt zum ausgezogenen Mieter hatte. Er hat dann auch nur gegen den noch in der Wohnung Lebenden einen Anspruch auf die Mietzahlungen.


Quelle: AG Bonn, Urt. v. 04.08.2011 - 201 C 34/11
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 12/2011)

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