Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Berufskraftfahrer aufgepasst: Mögliche Kündigung wegen Fahrt unter Alkoholeinfluss

Diejenigen, die aus beruflichen Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind - insbesondere Berufskraftfahrer -, sollten insbesondere auch darauf achten, bei privaten Fahrten mit 0,0 Promille unterwegs zu sein.

Wie das Landesarbeitsgericht Hessen entschieden hat, rechtfertigt der Entzug der Fahrerlaubnis wegen einer (privaten) Trunkenheitsfahrt eine Entlassung des Betroffenen. Der Arbeitgeber könne ihm nicht nur fristgerecht, sondern unter Umständen sogar fristlos kündigen. Auf einen tatsächlich entstandenen Schaden bzw. Unfall komme es dabei nicht an.

Hinweis: Es versteht sich von selbst, dass die Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss von Alkohol oder anderen Drogen nicht erfolgen sollte. Wird festgestellt, dass ein Berufskraftfahrer sich insoweit nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann ihn das nicht nur seinen Führerschein, sondern auch seinen Arbeitsplatz kosten.


Quelle: LAG Hessen, Urt. v. 01.07.2011 - 10 Sa 245/11
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 01/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum