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Verkehrssünderkartei: Flensburger Punktesystem wird reformiert

Derzeit werden die im Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg eingetragenen Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten je nach Schwere mit eins bis sieben Punkten bewertet.

Das Punktesystem dient nicht nur der Feststellung von Defiziten zur Kraftfahreignung, es gibt dem Kraftfahrer auch Hilfestellungen, seine Defizite zu beheben und das Erreichen von 18 Punkten - und damit die Entziehung der Fahrerlaubnis - zu vermeiden.

Grund für die Reform der Verkehrssünderkartei ist, dass dieses System zu kompliziert geworden ist. Es soll einfacher und transparenter gemacht werden. Jeder soll das System verstehen können, ohne einen Experten zu Rate ziehen zu müssen.

Ein wichtiges Vorhaben der Reform ist, die Grenze für den Führerscheinentzug auf acht Punkte abzusenken. Allerdings werden auch die einzelnen Punktezahlen entsprechend gekürzt, so dass es z.B. für Verkehrsdelikte, für die es vorher drei Punkte gab, künftig nur noch einen Punkt gibt. Es wird jedoch auf keinen Fall einen "Freibrief für Raser und Alkoholfahrer" geben. Das ganze System wird lediglich vereinfacht.

Eine Amnestie wird es ebenso wenig geben - bereits registrierte Punkte entfallen nicht und registrierte Autofahrer fangen somit nicht wieder bei null Punkten an.


Quelle: Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Pressemitteilung v. 09.02.2012
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

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