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Urlaubsansprüche verfallen: Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis

Nach dem Tod eines Menschen denken die Angehörigen an viele Dinge, jedoch nur selten an etwaige Ansprüche aus dem bisherigen Arbeitsverhältnis des Verstorbenen. Allerdings gibt es auch in dieser Hinsicht diverse Angelegenheiten, die zu regeln sind.

So musste sich auch das Bundesarbeitsgericht kürzlich mit der Frage beschäftigen, ob noch bestehende Urlaubsansprüche gegebenenfalls in Geld an die Erben des verstorbenen Arbeitnehmers auszuzahlen sind.

Dies verneinten die Richter jedoch mit folgender Begründung: Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis und erlöschen zugleich auch etwaige Urlaubsansprüche. Diese wandeln sich somit nicht in einen sogenannten Abgeltungsanspruch für die Erben um.


Quelle: BAG, Urt. v. 20.09.2011 - 9 AZR 416/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 03/2012)

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