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Genussverzehr nicht versichert: Verschlucken beim Eisessen auf dem Heimweg ist kein Arbeitsunfall

Verschluckt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause beim Eisverzehr einen hartgefrorenen, größeren Brocken und erleidet daraufhin einen Herzinfarkt, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Das Sozialgericht Berlin hatte in diesem skurril wirkenden Fall zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Übernahme der Heilbehandlungskosten oder auf Zahlung eines Verletztengeldes bestünde.

Dies verneinte das Gericht. Die Nahrungsaufnahme sei generell nicht versichert. Eis werde erfahrungsgemäß zum Genuss verzehrt und nicht etwa, um sich für die Arbeit zu stärken. Dies gelte hier umso mehr, da sich der Betreffende auf dem Heimweg befunden habe.


Quelle: SG Berlin, Gerichtsbescheid v. 21.10.2011 - S 98 U 178/10
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 04/2012)

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