Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Härtegrund wegen Fehlverhaltens: Einschränkung des nachehelichen Unterhalts für "Kuckuckskind"

Der Bundesgerichtshof hat jüngst in einer Entscheidung die Rechte von Vätern sogenannter "Kuckuckskinder" gestärkt.

Die Karlsruher Richter mussten die Frage beantworten, ob nacheheliche Unterhaltszahlungen für Kinder, die dem (vermeintlichen) Vater von der Mutter "untergeschoben" wurden, gekürzt oder sogar gestrichen werden können. Ist der Mutter bekannt, dass ein Dritter der leibliche Vater des Kindes ist, lässt sie ihren Partner jedoch darüber im Unklaren, wird dieses Verhalten als Grund gewertet, die Unterhaltshöhe nach der Scheidung zu kürzen. Dies gelte insbesondere in dem Fall, in dem der vermeintliche Vater seine berufliche Entwicklung jahrelang für die Betreuung eines behinderten Kindes zurückgestellt habe.

Hinweis: Ein Ehebruch ist zwar als Fehlverhalten zu werten, stellt aber nach Meinung der Gerichte noch keinen Grund dar, Unterhaltsleistungen zu kürzen. Es müssen - wie hier - weitere Umstände hinzukommen, um einen gravierenden Eingriff in die persönliche Lebensgestaltung des Unterhaltspflichtigen zu bejahen.


Quelle: BGH, Urt. v. 15.02.2012 - XII ZR 137/09
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 05/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum