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Anlassgebundene Bonuszahlung: Verlust des Anspruchs auf Weihnachtsgeld bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Betrieb

Das in manchen Unternehmen gezahlte Weihnachtsgeld heißt so, weil es als Sonderleistung zur Weihnachtszeit gelten soll. Wer also vor Weihnachten aus dem Betrieb ausscheidet, ob durch eigene oder arbeitgeberseitige Kündigung, verliert den Anspruch auf diesen Bonus.

Nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz besteht in einem solchen Fall auch kein anteiliger Anspruch auf die Weihnachtsgeldzahlung, wenn das Weihnachtsgeld im November ausgezahlt wird und der ausgeschiedene Arbeitnehmer dann nicht mehr im Betrieb ist. Der Zeitpunkt, zu dem das Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, spreche dafür, dass die Zahlung davon abhängig sei, dass sich der Arbeitnehmer im November des jeweiligen Jahres noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befindet. Mit der Sonderzahlung solle ein anstehender Mehraufwand honoriert und der Arbeitnehmer zur künftigen Betriebstreue angehalten werden.


Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.08.2011 - 6 Sa 115/11
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 05/2012)

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