Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Sorgerechtsentzug: Anfechtung der Auswahl des Vormunds

Ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, kann die Auswahl des Vormunds für seine Kinder nicht anfechten.

Einer Mutter wurde das Sorgerecht für ihre beiden minderjährigen Töchter entzogen. Zum Vormund wurden die Großeltern der Kinder bestellt. Der nicht sorgeberechtigte nichteheliche Vater der Kinder zog gegen diese Entscheidung vor Gericht.

Das Gericht war aber der Ansicht, dass der Vater kein Recht dazu hat, gegen die Bestellung der Großeltern als Vormund seiner Kinder vorzugehen. Es stellte Folgendes klar:

  • Wurde durch einen einheitlichen Beschluss sowohl das Sorgerecht entzogen als auch ein Vormund ausgewählt, kann auch der nicht sorgeberechtigte Elternteil gegen die Auswahl des Vormunds vorgehen.
  • Ist dagegen Inhalt des Beschlusses allein die Bestellung des Vormunds und nicht auch der Sorgerechtsentzug, kann der nicht sorgeberechtigte Vater rechtlich nicht dagegen angehen.

Da im entschiedenen Fall die Frage des Entzugs der elterlichen Sorge nicht Gegenstand des angegriffenen Beschlusses war, wurde dem Vater die Beschwerdeberechtigung abgesprochen.


Quelle: OLG Brandenburg, Beschl. v. 23.02.2012 - 9 UF 27/12
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2012)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum