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Befristung rechtens: Kein Anspruch auf unbefristete Weiterbeschäftigung bei Vertretung langzeiterkrankter Arbeitnehmer

Immer wieder werden Befristungen von Arbeitsverträgen durch die Arbeitsgerichte überprüft.  

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte erst kürzlich einen solchen Fall zu entscheiden. Ein Arbeitnehmer war befristet als Vertretung für einen langzeiterkrankten Kollegen eingestellt worden. Diesem Langzeiterkrankten war bereits eine Erwerbsminderungsrente auf Zeit bewilligt worden. Als die Befristung auslief, verlangte der Mitarbeiter eine unbefristete Weiterbeschäftigung. Seine Begründung: Für die Befristung habe kein sachlicher Grund vorgelegen, da der Arbeitgeberin hätte klar sein müssen, dass der erkrankte Arbeitnehmer niemals an seinen Arbeitsplatz zurückkehren wird. Außerdem hätte sich die Arbeitgeberin nach der weiteren Dauer der Erkrankung erkundigen müssen.

Laut Gericht lagen hier aber keinerlei Anhaltspunkte vor, nach denen der Grund einer Vertretung hätte vorgeschoben sein können. Denn letztendlich konnte die Arbeitgeberin nicht wissen, ob der langzeiterkrankte Kollege an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt. Ferner hat ein Arbeitgeber keine Verpflichtung, krankheitsbedingt zu kündigen.

Hinweis: Befristungen sind häufig fehlerhaft. Insoweit ist eine rechtliche Überprüfung stets zu empfehlen. In diesem Fall hatte der Arbeitnehmer jedoch Pech und die Arbeitgeberin alles richtig gemacht. Denn gerade Langzeiterkrankte können durch einen befristet Beschäftigten vertreten werden.


Quelle: LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.07.2012 - 11 Sa 26/12
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 10/2012)

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