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Unstimmigkeiten nach Eigentümerversammlung: Klagen gegen denselben Beschluss sind gemeinsam zu verhandeln und zu entscheiden

Häufig klagen mehrere Wohnungseigentümer gegen Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft. Wie prozessual damit zu verfahren ist, entschied der Bundesgerichtshof (BGH).

Ein Wohnungseigentümer legte eine Mängelklage ein und beantragte, die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zustimmung zu einem entsprechenden Beschluss zu verurteilen. Die Eigentümerversammlung hatte zuvor mehrheitlich einen Beschluss abgelehnt, wonach die Kosten für den Austausch von Fenstern jeweils den einzelnen Wohnungseigentümern auferlegt werden sollten. Andere Wohnungseigentümer hatten diesen Beschluss bereits ebenfalls gerichtlich angefochten.

Das Amtsgericht hat beide Klagen abgewiesen und die Angelegenheit landete letztendlich vor dem BGH. Dieser entschied, dass die Verfahren hätten verbunden werden müssen. Werden zwei Klagen gegen denselben Beschluss der Wohnungseigentümer eingereicht, sind sie gemeinsam zu verhandeln und zu entscheiden. 

Hinweis: Dieses Urteil des BGH ergibt Sinn. Denn auf diese Weise kann es nicht geschehen, dass ein Amtsgericht - aus welchen Gründen auch immer - bei einer identischen Sachlage unterschiedliche Urteile fällt.


Quelle: BGH, Urt. v. 26.10.2012 - V ZR 7/12
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 01/2013)

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