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SCHUFA-Auskunft: Berechnungsschlüssel zur Kreditwürdigkeit darf geheim bleiben

Haben Sie schon einmal einen Antrag auf Auskunft über Ihre eigene Kreditwürdigkeit gestellt?

Eine Autokäuferin wollte ihren neuen Wagen finanzieren. Die Finanzierung scheiterte jedoch, nachdem die finanzierende Bank auf Anfrage eine negative SCHUFA-Auskunft erhalten hatte. Die verwunderte Käuferin ging der Sache nach und es stellte sich heraus, dass die SCHUFA eine unrichtige Auskunft erteilt hatte. Die verärgerte Käuferin wollte deshalb wissen, wie die SCHUFA denn die einzelnen ermittelten Werte überhaupt untereinander gewichtet.

Einen solchen Auskunftsanspruch hat der Bundesgerichtshof jedoch verneint. Die Auskunftsverpflichtung soll dazu dienen, dass der Betroffene den in die Bewertung eingeflossenen Lebenssachverhalt erkennen und darauf reagieren kann. Hierzu bedarf es keiner Angaben zu Vergleichsgruppen und zur Gewichtung einzelner Elemente. Zudem ist der Berechnungsschlüssel - die sogenannte Scoreformel - als Geschäftsgeheimnis zu schützen.

Hinweis: Unter meineschufa.de kann jeder für 18,50 EUR seine eigenen gespeicherten Daten einsehen. Über diese muss die SCHUFA auch Auskunft geben - so sieht es § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes vor.


Quelle: BGH, Urt. v. 28.01.2014 - VI ZR 156/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 03/2014)

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