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Kein Dienstunfall: Ohnmacht während eines Personalgesprächs und deren Folgen

Ein Beamter verletzte sich während der Arbeitszeit und wollte diese Verletzung als Dienstunfall anerkennen lassen. Der Fall klingt an sich eindeutig, die Tücken lauern aber oft im Detail.

Ein Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz war wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen zu einem dienstlichen Gespräch zitiert worden. Als er von den erhobenen Vorwürfen erfuhr, wurde er während des Gesprächs ohnmächtig und war daraufhin bis zu seinem Ruhestand arbeitsunfähig erkrankt. Entsprechend verlangte er die Anerkennung des dienstlichen Gesprächs als Dienstunfall, um Unfallruhegehalt zu erhalten. Der plötzliche Vorwurf des Geheimnisverrats während des Gesprächs habe zu einem schweren seelischen Schockzustand geführt. Letztendlich musste sich das Verwaltungsgericht Stuttgart mit dem Fall befassen. Dieses wies darauf hin, dass ein Dienstunfall ein plötzliches Ereignis ist, das einen körperlichen Schaden verursacht und auf äußerer Einwirkung beruht. Ein solches lag hier aber gerade nicht vor. Zudem gehören dienstliche Gespräche zu den typischen Ereignissen eines Beamtenverhältnisses.

Hinweis: Laufen solche Gespräche aus der Bahn, kann natürlich etwas anderes gelten - insbesondere, wenn es zu Beleidigungen oder Beschimpfungen kommt. 


Quelle: VG Stuttgart, Urt. v. 09.04.2014 - 12 K 998/13
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 07/2014)

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