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Mindestlohn: Das Einfordern gesetzlicher Rechte darf keine Kündigung nach sich ziehen

Seit dem 01.01.2015 gilt der gesetzliche Mindestlohn. Was aber ist zu tun, wenn ein Arbeitnehmer seine Rechte einfordert, dann aber eine Kündigung dafür bekommt?

Ein Hausmeister arbeitete regelmäßig 14 Stunden pro Woche beziehungsweise 56 Stunden monatlich. Sein Gehalt belief sich auf 315 EUR im Monat, pro Stunde also 5,19 EUR. Nach Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) verlangte er die Anhebung seines Stundenlohns auf 8,50 EUR. Daraufhin bot der Arbeitgeber die Herabsetzung der Arbeitszeit auf monatlich 32 Stunden bei einer Monatsvergütung von 325 EUR an, was einem Stundenlohn von 10,15 EUR entsprochen hätte. Als der Arbeitnehmer ablehnte, erhielt dieser die Kündigung. Diese war aber nicht wirksam - denn es handelte sich hierbei um eine verbotene Maßregelung.

Hinweis: Nur, weil ein Arbeitnehmer seine gesetzlichen Rechte einfordert, darf ihm nicht gekündigt werden. Das gilt natürlich auch für den gesetzlichen Mindestlohn.


Quelle: ArbG Berlin, Urt. v. 17.04.2015 - 28 Ca 2405/15
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 06/2015)

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