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Wischiwaschi: Patent zur Bildschirmentsperrung nicht anerkannt

Mit Apple und Motorola stritten zwei Hightech-Riesen vor Gericht über ein fragwürdiges Patent.

In dem Rechtsstreit ging es um das Patent zur Entsperrung eines Touchscreens, das Apple für sich beanspruchte. Das zur Vermeidung von versehentlichen Eingaben gesperrte Gerät kann dabei entsperrt werden, indem man in einer entsprechend festgelegten Abfolge über den Bildschirm wischt. Motorola griff dieses vermeintliche Patent nun mit einer Patentnichtigkeitsklage an. In diesem Zusammenhang musste der Bundesgerichtshof darüber entscheiden, ob das Apple-Patent zur Entsperrung eines Touchscreens überhaupt rechtmäßig war. Und dieses wurde von den Richtern verneint, da es nicht auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhte. Es gab außerdem eine ähnliche Erfindung von einem schwedischen Hersteller. Somit war das Patent gar nicht eintragungsfähig.

Hinweis: Patente stellen wichtige Vermögenswerte für Unternehmen dar, weil sie dadurch ihre Produkte zu nahezu beliebigen Preisen am Markt durchsetzen können. Deshalb wird auch so häufig über sie gestritten.


Quelle: BGH, Urt. v. 25.08.2015 - X ZR 110/13
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 10/2015)

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