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Fristlose Kündigung: Verbreitung von Lügen über den Vermieter

Lügen haben kurze Beine - so heißt es in dem bekannten Sprichwort. Dass man als Mieter mit unwahren Behauptungen über seinen Vermieter vorsichtig sein sollte, zeigt dieser Fall.

Eine Mieterin hatte unter Nachbarn behauptet, dass der gemeinsame Vermieter geldgierig sei und seine Mieter abzocke. Zudem habe er sie bei einem Besuch in der Wohnung angeblich sexuell belästigt. Als der Vermieter von diesen Anschuldigungen erfuhr, kündigte er das Mietverhältnis fristlos aufgrund ehrverletzender Aussagen gegenüber Dritten. Als die Mieterin nicht auszog, erhob der Vermieter eine Räumungsklage und das Amtsgericht München musste entscheiden. Die Richter gaben der Räumungsklage statt und meinten, dass die Anschuldigungen der Mieterin derart massiv gewesen sind, dass dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Letztendlich bezweckte die Mieterin mit ihren falschen Anschuldigungen wohl einen gemeinschaftlichen Streit über eine Betriebskostenabrechnung.

Hinweis: Eine wohl richtige Entscheidung; wer solche unberechtigten Anschuldigungen erhebt und nicht beweisen kann, sollte eben vorsichtig sein.


Quelle: AG München, Urt. v. 19.03.2015 - 412 C 29251/14
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 11/2015)

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