Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Raucherpausen: Arbeitnehmer können sich nicht auf die Akzeptanz bisheriger Gewohnheiten berufen

Betriebe, in denen Arbeitnehmer bezahlte zusätzliche Raucherpausen erhalten, werden immer seltener. Und das wohl auch zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Nürnberg (LAG) festgestellt hat.

Ein Lagerarbeiter konnte über Jahre Raucherpausen so nehmen, wie er es wollte. Dann vereinbarten Arbeitgeber und Betriebsrat eine Regelung, wonach das Rauchen nur noch in speziell ausgewiesenen Raucherzonen zulässig war und die Beschäftigten sich für die Dauer der Raucherpausen auch ausstempeln mussten. Dieser Aufforderung kam der Lagerarbeiter auch nach und musste so in drei Monaten auf über 600 Minuten bezahlte Pausen verzichten. Das wollte er sich nicht gefallen lassen und meinte, der Gehaltsabzug für die Pausen sei zu Unrecht erfolgt. Der Anspruch auf bezahlte Raucherpausen ergebe sich seiner Meinung nach aus einer jahrelangen, sogenannten betrieblichen Übung, und so klagte er das abgezogene Geld ein. Die Klage hatte allerdings vor dem LAG keinen Erfolg. Eine betriebliche Übung hatte das Gericht nicht festgestellt, da der Arbeitgeber gar keine Kenntnis hatte, wie häufig und wie lange die Arbeitnehmer Raucherpausen genommen hatten. Außerdem sahen sie eine Ungleichbehandlung gegenüber Nichtrauchern.

Hinweis: Arbeitnehmer können nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass der Arbeitgeber Raucherpausen bezahlen und zeitgleich auf die Arbeitszeit verzichten will. Der Arbeitgeber kann für die Zukunft ein solches Verhalten unterbinden. Im Regelfall wird keine betriebliche Übung entstanden sein.


Quelle: LAG Nürnberg, Urt. v. 05.08.2015 - 2 Sa 132/15
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 11/2015)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum