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Duldungspflicht des Mieters: Konkrete Angaben zu Modernisierungsmaßnahmen sind erforderlich

Wie Vermieter bei Modernisierungsmaßnahmen nicht vorgehen sollten, zeigt dieser Fall.

Eine Vermieterin verlangte von ihren Mietern die Duldung von Modernisierungsmaßnahmen. Schließlich klagte sie die Duldung sogar ein, die jedoch aus verschiedenen Gründen unwirksam war. Zum einen konnten die Mieter aufgrund der Modernisierungsankündigung nicht erkennen, ob und weshalb es durch die geplanten Maßnahmen zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen sollte. Es fehlten konkrete und nachvollziehbare Angaben. Zum anderen hätten in den Klageanträgen der erstrebte Erfolg sowie der Umfang der zu duldenden Arbeiten im Wesentlichen umrissen und umschrieben werden müssen. Dazu sind die konkret auszuführenden Arbeiten zu benennen, die die Mieter erdulden müssen. Zudem muss die Energieeinsparung nachhaltig und nicht nur geringfügig sein. Ist die beabsichtigte Maßnahme unwirtschaftlich, besteht keine Duldungspflicht für die Mieter.

Hinweis: Eine ordnungsgemäße Modernisierungsankündigung muss die Mieter in die Lage versetzen zu erkennen, ob und weshalb es aufgrund der geplanten Maßnahmen tatsächlich zu einer nachhaltigen Energieeinsparung kommen soll. Das ist nur möglich, wenn konkrete und nachvollziehbare Angaben zur derzeitigen energetischen Beschaffenheit des Gebäudes gemacht werden.


Quelle: AG Charlottenburg, Urt. v. 05.10.2015 - 237 C 199/15
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 12/2015)

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