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Antrag verschwunden: Anwalt darf nicht untätig auf die Gewährung einer Fristverlängerung vertrauen

Auch Juristen sind nicht vor Fehlern gefeit.

Ein Anwalt wollte eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Familiengerichts mit einem Schriftsatz begründen. Dieser musste fristgerecht bei Gericht eingehen. Als der Anwalt merkte, dass er die Frist nicht einhalten konnte, beantragte er die Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist um einen Monat. Allerdings ging dieser Antrag bei Gericht nicht ein. Nun darf ein Anwalt auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung aber nicht so lange vertrauen, wie er keine anderslautende Nachricht vom Gericht erhält. Er muss vielmehr sicherstellen, dass er bei einer ausbleibenden Reaktion des Gerichts noch vor Ablauf der Frist entsprechend nachhakt.

Hinweis: Für solche Fälle sind Rechtsanwälte haftpflichtversichert. In aller Regel übernimmt die Versicherung den möglichen Schaden des Mandanten.


Quelle: BGH, Beschl. v. 02.12.2015 - XII ZB 211/12
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2016)

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