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Lerneffekt für Biker: Bei saisonaler Fahrzeugnutzung kann eine Fahrtenbuchauflage verlängert werden

Da der Verursacher eines Geschwindigkeitsvergehens (27 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit) nicht ermittelt werden konnte, wurde dem Halter des betreffenden Motorrads eine Fahrtenbuchauflage für einen Zeitraum von 15 Monaten auferlegt. Dieser jedoch hielt die Fahrtenbuchauflage für unverhältnismäßig.

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts war die Entscheidung der Behörde jedoch rechtmäßig. Es ist anerkannt, dass die Verpflichtung zum Führen eines Fahrtenbuchs von einer gewissen Dauer sein muss. Erst so kann das verfolgte Ziel erreicht werden, den Halter im Fall eines erneuten Verstoßes zu einer nachprüfbaren Überwachung der Fahrzeugnutzung und zur Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers anzuhalten.

Es liegt nach Auffassung des Gerichts auf der Hand, dass der Effekt durch die eigentlich vorgesehene Mindestdauer von "nur" sechs Monaten bei Motorrädern aufgrund ihrer typischen saisonalen Nutzung vielfach nicht erreicht wird. Im Extremfall - nämlich dann, wenn die Dauer der Fahrtenbuchauflage in vollem Umfang in die Abmeldezeit für das Motorrad fiele - liefe die Anordnung vollständig ins Leere - schließlich wird der Fahrzeughalter durch die Fahrtenbuchverpflichtung in der Zeit, in der sein Fahrzeug unbenutzt bleibt, nicht belastet.

Hinweis: Mit einer Fahrtenbuchauflage soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist. Fahrern des Fahrzeugs, das einer Fahrtenbuchauflage unterliegt, soll zugleich vor Augen geführt werden, dass sie im Fall der Begehung eines Verkehrsverstoßes damit rechnen müssen, aufgrund ihrer Eintragung im Fahrtenbuch als Täter ermittelt und mit Sanktionen belegt zu werden.


Quelle: BVerwG, Urt. v. 28.05.2015 - 3 C 13/14
zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 07/2016)

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