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Geltendes EU-Recht: Die deutsche Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ist unwirksam

Das folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wird erhebliche Auswirkungen auf das Bauen in Deutschland haben.

Die EU-Kommission hatte beim EuGH beantragt festzustellen, dass die Bundesrepublik Deutschland gegen geltendes EU-Recht verstößt, da sie verbindliche Honorare für Architekten und Ingenieure nicht gestrichen hat, die sich immer noch in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) finden. Nach einer EU-Dienstleistungsrichtlinie dürfen Mindest- und/oder Höchstpreise allerdings nur dann vorgeschrieben werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Sie dürfen keine Diskriminierung darstellen und
  • sie müssen zur Verwirklichung eines zwingenden Grunds des Allgemeininteresses sowohl erforderlich als auch verhältnismäßig sein.

Die in der deutschen HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze für Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren erfüllen jedoch nicht die Bedingung der Verhältnismäßigkeit. Daher hat Deutschland den Rechtsstreit verloren.

Hinweis: Die HOAI verstößt also gegen EU-Recht. Das Urteil betrifft jedoch ausschließlich die in der HOAI geregelten zwingenden Mindest- und Höchstsätze, nicht die HOAI im Übrigen.


Quelle: EuGH, Urt. v. 04.07.2019 - C-377/17
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 09/2019)

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