Sie befinden sich jetzt auf unserem Server. Unterschiede werden Sie nur bei genauem Hinsehen erkennen. Über das Hauptmenü gelangt der Mandant wieder auf Ihre Seite zurück.

News auf dem Deubner-Server

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

"Nomale" Einkommensverhältnisse: Bundesgerichtshof zieht eine Obergrenze für die quotenbasierte Unterhaltsberechnung

Der einem Ehegatten zu zahlende Unterhalt bemisst sich im Regelfall nach einer Quote. Bei besonders guten wirtschaftlichen Verhältnissen kann es angemessen sein, stattdessen auf den konkreten Bedarf abzustellen. Ab welchem Einkommen die Grenze für eine quotenbasierte Bemessung liegt, musste der Bundesgerichtshof (BGH) im Folgenden klarstellen.

Bei normalen Einkommensverhältnissen wird davon ausgegangen, dass das Familieneinkommen eingesetzt wird, um den Lebensbedarf der Familie zu befriedigen. Deshalb ist das gesamte Einkommen für den Unterhalt auch entsprechend heranzuziehen und quotiert zu verteilen. Verdient der Mann beispielsweise 4.400 EUR netto und die Frau 2.300 EUR, schuldet der Mann der Frau bei Zugrundelegung der Düsseldorfer Tabelle 3/7 der Differenz als Unterhalt - und damit 3/7 von 2.100 EUR (Zwischenergebnis von 4.400 minus 2.300), also 900 EUR.

Bei einem hohen Familieneinkommen kann allerdings nicht mehr davon ausgegangen werden, dass es vollständig für den täglichen Bedarf verwendet wird - ein Teil wird stattdessen beispielsweise zur Vermögensbildung eingesetzt. Der BGH hat die Grenze der quotenbasierten Bemessung daher nun beim Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrags (5.500 EUR) gezogen. Somit kann also bis zu einem Familieneinkommen von 11.000 EUR der Unterhalt noch als Quote verlangt werden. Was darüber hinausgeht, muss einzelfallbezogen bewertet werden.


Quelle: BGH, Beschl. v. 25.09.2019 - XII ZB 25/19
zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 01/2020)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]

 
 

Pharetra Sed Tempus

Morbi sit amet mauris Nam vitae nibh eu sapien dictum pharetra. Vestibulum elementum neque vel lacus. Lorem ipsum dolor sit dolore phasellus pede lorem proin auctor dolor loremmassa phasellus sit. More

Donec Lorem Interdum