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Betrunken in Dänemark: Trunkenheitsfahrt kann zum Verlust des Autos führen

Eine neue Gesetzeslage in Dänemark erfordert erhöhte Vorsicht im Umgang mit Alkohol - nicht nur für die Dänen.

Nach einem neuen Gesetz darf die Polizei ab dem 01.07.2014 ein Kraftfahrzeug vom Fahrer nach dessen Alkoholfahrt beschlagnahmen und es versteigern. Der Erlös hieraus fließt in die Staatskasse. Das Gesetz gilt nicht nur für Dänen, sondern für alle Verkehrsteilnehmer auf dänischem Boden.

Die Grenze, ab der Fahrzeuge beschlagnahmt und versteigert werden sollen, liegt bei 2 ‰ Blutalkoholgehalt des Fahrers. Bei Wiederholungstätern ist die Grenze niedriger: Wird ein Fahrer einmal mit mehr als 0,5 ‰ und dann erneut mit mehr als 1,2 ‰ erwischt, droht ihm selbiges Prozedere.

Diese neuen Regelungen gelten auch dann, wenn die Alkoholfahrt nicht durch den Halter, sondern durch einen Dritten begangen wurde, an den er sein Auto oder Motorrad verliehen hatte. Ausnahmen hier: Das Auto ist geleast oder wird als Sicherheit für einen Kredit genutzt.

Diese Verschärfung wird damit begründet, dass fast jeder vierte tödliche Unfall in Dänemark auf den Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten zurückzuführen ist. Durch das Gesetz erhofft sich die Regierung, die Zahl der Verkehrstoten bis zum Jahr 2020 halbieren zu können.

Hinweis: Das Gesetz kann für Alkoholsünder weitreichende Folgen haben. Kommt es zu einem Verstoß, stellt die Entziehung des Fahrzeugs eine Enteignung dar. Besondere Vorsicht ist daher im Umgang mit Alkohol geboten und ein völliger Verzicht (nicht nur!) im eigenen Interesse zu erwägen.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2014)

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