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Wisente im Rothaargebirge: Betreiberverein muss Maßnahmen gegen Beschädigung von Nachbargrundstücken treffen

Dass Natur- und damit auch Tierschutz wichtig und unterstützenswert ist, kommt immer dann ins Wanken, wenn man dazu auch selbst empfindliche Einschränkungen in Kauf nehmen muss. Wer nun mit dem Kopf schüttelt, hatte sicherlich noch kein 600 kg schweres Wisent als Nachbarn, oder? Man ahnt: Nicht umsonst wurde ein solcher Umstand zum Fall für das Oberlandesgericht Hamm (OLG).

Wisente galten in Deutschland lange als ausgerottet, bis im Rothaargebirge Deutschlands einzige freilebende Wisentherde angesiedelt wurde - eine Herde mit aktuell 21 Exemplaren. Allerdings freuten sich nicht alle über die "Wiedereinbürgerung" der Tiere. So bemängelten einige Grundstücksbesitzer, dass die Tiere auf ihren Grundstücken und insbesondere im Wald erhebliche Schäden anrichten würden. Der beklagte Verein wandte dagegen ein, dass sich die Tiere nach ihrer Freisetzung allem Zugriff naturgemäß entziehen würden. Zudem würde er bei einer Festsetzung der freilaufenden Wisentherde gegen geltendes Arten- und Naturschutzrecht verstoßen, weshalb der Kläger zur Duldung der Wisente auf seinem Waldgrundstück verpflichtet sei. Deshalb musste das OLG über die Angelegenheit entscheiden.

Nach den OLG-Richtern können die Grundstücksbesitzer vom Trägerverein des Artenschutzprojekts geeignete Maßnahmen verlangen, damit die Tiere am Zutritt fremder Grundstücke gehindert werden. Denn die Waldbauern würden durch die Tiere bei der Nutzung ihrer Wälder unzumutbar beeinträchtigt - insbesondere durch Schäden an Buchen durch Schälen der Baumrinde. Welche genauen Maßnahmen ergriffen werden mussten, sagten die Richter allerdings nicht.

Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es spricht jedoch vieles dafür, dass es korrekt ist. Tiere dürfen keine Nachbargrundstücke beschädigen.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 15.07.2021 - 5 U 153/15 und 5 U 156/15
zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 09/2021)

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