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Fachärztlicher Behandlungsstandard: Wurden CMD-Risiken ignoriert, wird es für Zahnärzte finanziell schmerzhaft

Wer zu den zahlreichen Zahnarztphobikern gehört, mag sich mit dem folgenden Fall in seinen Ängsten bestätigt fühlen. Trost bietet immerhin der Ausgang der Geschichte: Dank dem Oberlandesgericht Köln (OLG) kam die Geschädigte hier zu ihrem Recht - und zu Schmerzensgeld.

Die Frau ließ sich von ihrer Zahnärztin in zwei Behandlungsabschnitten ihre etwa 20 Jahre alte zahnärztliche Versorgung erneuern. In der Folge litt sie jahrelang und bis zuletzt unter erheblichen Muskelverspannungen - mit Schmerzen im Kopf, in den Ohren, in Nacken und Rücken sowie in den Kiefergelenken und im Gesicht. Dadurch war sie im Beruf und im Privatleben stark beeinträchtigt. Denn Grund ihrer Schmerzen war eine craniomandibuläre Dysfunktion (CMD), die durch eine Fehlregulation der Muskel- oder Gelenkfunktion im Kiefer verursacht wird. Die Patientin machte daher nun geltend, dass sie durch die Behandlung einen schiefen Biss bekommen und die akute CMD entwickelt habe. Sie habe bereits während der Behandlung erste Beschwerden entwickelt. Die Frau meinte nun, dass die Zahnärztin die Symptome hätte erkennen müssen, und klagte unter anderem ein Schmerzensgeld von 10.000 EUR ein.

Das OLG war ganz auf der Seite der gepeinigten Patientin. Denn die Zahnärztin hatte gegen fachzahnärztliche Behandlungsstandards verstoßen und eine akute, schwerwiegende CMD verursacht. Sie hatte den Biss der Patientin zu niedrig eingestellt. Dadurch wurden durch eine Überlastung der Muskulatur Verspannungen zumindest mitverursacht.

Hinweis: Eine fehlerhafte Zahnbehandlung kann zu CMD führen. Der Zahnarzt muss den Patienten auf Anzeichen einer beginnenden CMD untersuchen.


Quelle: OLG Köln, Urt. v. 08.04.2020 - 5 U 64/16
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 07/2020)

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