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Reparaturkosten eines Mietfahrzeugs: Kein Ersatz wegen Zeitdrucks im Speditionsgewerbe

Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen während der Mietzeit aufgetretenen Mangel des gemieteten Lkw, ohne dass sich der Vermieter mit der Beseitigung der Mängel in Verzug befindet oder zur Erhaltung des Bestands des Lkw eine sofortige Mängelbeseitigung notwendig ist, steht ihm gegen den Vermieter ein Anspruch auf Ersatz seiner Reparaturaufwendungen weder aus dem Gedanken der Ersatzpflicht für sonstige Aufwendungen noch aus den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus bereicherungsrechtlichen Gesichtspunkten zu. Der besondere Zeitdruck im Speditionsgewerbe rechtfertigt ohne anderslautende Vereinbarung keine abweichende Beurteilung.

Hinweis: Im Falle eines Schadens an einem gemieteten Fahrzeug sollten Reparaturen grundsätzlich erst nach Rücksprache mit dem Vermieter erfolgen, da Sie ansonsten Gefahr laufen, Ihre diesbezüglichen Aufwendungen nicht ersetzt zu bekommen.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 05/2009)

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