Aktuelle Rechtsinformationen

Ein Service von:
WOTAX . DER BERATER

[Inhalt]
[Vorheriger Text][Nächster Text]

Beschlussfassung in Wohnungseigentümerversammlung: Bloßer Austausch der Eigentümer stellt keine Abstimmung dar

Informiert der Versammlungsleiter in einer Wohnungseigentümerversammlung die Wohnungseigentümer zu einem bestimmten Punkt, ohne dass es zu einer Abstimmung kommt, oder tauschen sich die Wohnungseigentümer über eine bestimmte Angelegenheit aus, treffen sie aber zu dieser keine Bestimmung, existiert kein Wohnungseigentümerbeschluss.

Ein bloßer Austausch im Rahmen einer Eigentümerversammlung, bei der keine formale Beschlussfassung zustande kommt, kann aufgrund des Fehlens eines entsprechenden Beschlusses nicht auf gerichtlichem Wege für ungültig erklärt werden.

Hinweis: Wenn Sie als Wohnungseigentümer an einer Eigentümerversammlung teilnehmen, sollten Sie stets darauf achten, wenn und wie Beschlüsse gefasst werden und ob auch alle Beteiligten dies so verstanden haben.

zum Thema: Mietrecht

(aus: Ausgabe 05/2009)

[Vorheriger Text][Nächster Text]
[Inhalt]

 

[Startseite] [Archiv]