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Nutzung ausländischer Fahrerlaubnis: Unzulässiger Gebrauch von ausländischem Führerschein nach Entzug der deutschen Fahrerlaubnis

Ist eine ausländische Fahrerlaubnis für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland wegen mangelnder Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen entzogen worden, setzt die Wiedererteilung des Rechts, von der Erlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, den Nachweis wiedergewonnener Fahreignung voraus.

Dieser Nachweis wird nicht durch einen Führerschein erbracht, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat zwar nach Ablauf der in Deutschland verhängten Sperrfrist ausgestellt worden ist, sich aber nach Art eines Ersatzführerscheins darauf beschränkt, die bisherige, für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland entzogene Fahrerlaubnis auszuweisen. 

Hinweis: Trotz der Tatsache, dass Führerscheine aus anderen EU-Mitgliedstaaten sozusagen als "Ersatz" immer beliebter werden, sollte davon Abstand genommen werden, einen solchen Führerschein für den Fall zu erwerben, dass die deutsche Fahrerlaubnis entzogen wird. Die deutsche Gerichtsbarkeit steht dem "Führerscheintourismus" sehr skeptisch gegenüber, so dass im Zweifel Zeit und Geld unnötigerweise investiert werden.

zum Thema: Verkehrsrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

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