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Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge: Vernachlässigung und Gewalttätigkeit durch die Kindesmutter

Kam es aufgrund einer Alkoholabhängigkeit der Mutter zu Übergriffen gegen die Kinder bis hin zum Werfen schwerer Gegenstände und einem Messerangriff, so verbietet es das Wohl der Kinder, dass ihre Rückkehr in den mütterlichen Haushalt jedenfalls zeitnah zu der Rückkehr der Mutter aus der Alkoholtherapie erfolgen kann. In einem solchen Fall ist die alleinige elterliche Sorge auf den Kindsvater zu übertragen, wobei zugleich die gemeinsame elterliche Sorge aufzuheben ist.

Wenn eine Mutter die Wohnung nicht sauber hält, die schulischen Belange ihrer Kinder vernachlässigt und ihren Kindern massive körperliche Gewalt antut, liegt jedenfalls eine Gefährdung des Wohles der Kinder vor.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 06/2009)

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