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Gatte schlägt Arbeitgeber: Unrechtmäßige Kündigung einer Angestellten nach Ausraster ihres Ehemannes

Dass ein heftiger Streit mit einem Arbeitnehmer zu dessen Kündigung führen kann, ist klar. Was aber, wenn der Streit mit dem Ehegatten des Arbeitnehmers geführt wird?

Ein Arzt beschäftigte eine Arzthelferin, mit der er sehr zufrieden war. Dann beauftragte er den Ehemann seiner Mitarbeiterin mit Umbaumaßnahmen sowohl an seinem Privathaus als auch in seiner Praxis. Im Zuge der Arbeiten und insbesondere im Zusammenhang mit der Abrechnung kam es dann zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Arzt und dem Ehemann seiner Arzthelferin. Der Arzt behauptete, dass der Ehemann ihn fast bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, geschlagen und getreten hätte. Aus diesem Grund kündigte der Arzt seiner Arzthelferin, die aber gegen die Kündigung klagte. Ob die Behauptungen und Verletzungen tatsächlich so erfolgten, wie vom Arzt geschildert, musste das Gericht in Zusammenhang mit der Kündigungsklage aber gar nicht aufklären. Denn ein mögliches Fehlverhalten des Ehemannes war der Ehefrau und Arbeitnehmerin in keinem Fall anzulasten. Der vermeintliche Streit zwischen dem Arzt und dem Ehemann darf keinerlei Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis haben.

Hinweis: Die Kündigung war also unwirksam. Dass das Arbeitsverhältnis trotzdem nicht mehr in unbelasteter Art und Weise fortbestehen kann, dürfte andererseits offensichtlich sein.


Quelle: ArbG Aachen, Urt. v. 30.09.2015 - 2 Ca 1170/15
zum Thema: Arbeitsrecht

(aus: Ausgabe 02/2016)

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