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Vorgetäuschte Berufsunfähigkeit: Versicherer darf dem Versicherten nach erfolgtem Betrug fristlos kündigen

Wer gegenüber seiner Versicherung die Unwahrheit sagt, begeht womöglich einen Betrug, durch den man den Anspruch auf die Versicherungsleistungen verliert.

Ein Arbeitnehmer hatte nach einer Verletzung Zahlungen von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten. Bei einer Überprüfung durch die Versicherung saß der Arbeitnehmer auch tatsächlich in einem Rollstuhl. Nach weiteren Recherchen fand die Versicherung jedoch heraus, dass der Arbeitnehmer ein erfolgreicher Marathonläufer war. Einem Detektivbüro bot der Arbeitnehmer seine Dienstleistungen als Küchenbauer an. Daraufhin kündigte die Berufshaftpflichtversicherung den Vertrag und stellte die Zahlungen ein. Der Arbeitnehmer klagte - erfolglos. Denn die fristlose Kündigung der Versicherung war rechtmäßig. Das Vertrauen in den Arbeitnehmer war so tief erschüttert, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar war. Selbst eine vorherige Abmahnung war in einem solchen Fall nicht erforderlich. Denn dann hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, seine Versicherung einmalig ganz ohne Konsequenzen betrügen zu können.

Hinweis: Bei Falschaussagen gegenüber der eigenen Versicherung sollten Versicherte vorsichtig sein. Sonst kann es ihnen schnell so gehen wie dem Arbeitnehmer dieses Falls.


Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 28.11.2016 - 5 U 78/16
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 02/2017)

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