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Eingeschränkte Schulwahlmöglichkeit der Erziehungsberechtigten: Gerichtliche Auflagen für Eltern, wenn diese ihr Kind auf Scientology-Internat schicken wollen

Eltern können mittels gerichtlicher Auflagen davon abgehalten werden, ihr Kind gegen seinen Willen auf ein Internat oder eine sonstige schulische Einrichtung zu schicken, die zur Organisation Scientology gehört oder nach den Lehren von Ron Hubbard handelt. Sofern das Kind merkliche Angstzustände hat, weil es eine derartige Einrichtung besuchen soll, besteht eine Gefahr für das Wohl des Kindes. In diesem Fall kann das Gericht den Eltern untersagen, ihr Kind bei einer Scientology-Einrichtung anzumelden.

Hinweis: In Deutschland ist der Status von Scientology nach wie vor ungeklärt. Die Frage, ob es sich dabei um eine Religionsgemeinschaft handelt oder nicht, wird von deutschen Gerichten unterschiedlich beurteilt.

zum Thema: Familienrecht

(aus: Ausgabe 08/2009)

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