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Neue Operationsmethoden: Patienten müssen bei neuen Verfahren auf mangelnde Erfahrungen ausdrücklich hingewiesen werden

Wer möchte schon gerne eine neue Operationsmethode an sich testen lassen? Egal, wie sich Patienten in solchen Fällen auch entscheiden: Erforderlich ist in jedem Fall, dass ordnungsgemäß vor der Operation über sämtliche Risiken informiert wird - das betrifft auch den Fakt der mangelnden Erfahrung mit der neuen Methode.

Eine Frau wurde im Jahr 2008 wegen einer Inkontinenz behandelt. Die Ärzte schlugen ihr die damals neue Operationsmethode der Einbringung eines Netzes vor. Die Operation misslang allerdings, so dass die Frau fünf weitere Operationen über sich ergehen lassen musste, bei denen auch Teile des Netzgewebes wieder entfernt wurden. Schmerzen hatte sie weiterhin und war der Auffassung, nicht ordnungsgemäß über die Risiken dieser neuen Operationsmethode aufgeklärt worden zu sein. Sie verlangte daher ein Schmerzensgeld.

Das Gericht sprach ihr 35.000 EUR zu. Der operative Eingriff war rechtswidrig, weil er nicht von einer wirksamen Einwilligung der Frau gedeckt war. Die Frau hätte nämlich zuvor über die unzureichende Erfahrung mit den möglichen Folgen der neuen Operationsmethode und hierbei insbesondere über mögliche, noch unbekannte Risiken aufgeklärt werden müssen.

Hinweis: Die Einwilligung in eine Operation mit einer neuen OP-Methode ist nach dem Urteil unwirksam, wenn nicht zuvor besonders darauf hingewiesen wurde, dass es sich um ein neues Verfahren handelt. Patienten sollten sich stets eine zweite Meinung eines anderen Arztes einholen.


Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 23.01.2018 - 26 U 76/17
zum Thema: Sonstiges

(aus: Ausgabe 05/2018)

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